01.12.2021
3 Min. Lesezeit

Die Liste der möglichen Fortbildungen und Förderangebote ist lang, der Markt für Weiterbildungen unübersichtlich. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über verschiedene staatliche Fördermaßnahmen für berufliche Weiterbildungen.

1️⃣ Das Qualifizierungschancengesetz

2️⃣ Bildungsgutscheine

3️⃣ Aufstiegs-Bafög

4️⃣ Aufstiegsstipendium

5️⃣ Die Initiative „Zukunftsstarter“

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Die Digitalisierung macht ganze Berufsstände obsolet, gleichzeitig werden neue Jobs geschaffen, für die hochqualifizierte Mitarbeitende vonnöten sind. Jedoch ist bereits heute der Fachkräftemangel spürbar, viele Beschäftigte der geburtenstarken Jahrgänge gehen zusätzlich in nächster Zeit in Rente. Die Fort- und Weiterbildung von vorhandenen Angestellten sollte daher höchste Priorität haben. Viele Unternehmen tun sich damit allerdings schwer, was viele verschiedene Gründe hat, wie der Branchenverband bitkom meldet:

🔸 36% der Unternehmen sagen, dass ihnen Weiterbildungsmaßnahmen zu teuer sind

🔸 31% können die Qualität der verschiedenen Angebote nicht einschätzen

🔸 25% fehlt der Überblick über den unübersichtlichen Markt

🔸 24% empfinden das Angebot als zu wenig auf ihre speziellen Bedürfnisse angepasst

Auch der Staat hat ein Interesse daran, dass Unternehmen und ihre Mitarbeitenden sich ständig fort- und weiterbilden. Daher gibt es viele verschiedene staatliche Fördermaßnahmen, die Unternehmen und Angestellte in Anspruch nehmen können:

1. Das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz regelt die Weiterbildung von Beschäftigten neu:

🔸 Alle Arbeitnehmenden haben die Möglichkeit, eine durch den Bund geförderte Weiterbildung zu erhalten

🔸 Die ursprüngliche Ausbildung oder eine danach erfolgte staatlich geförderte Weiterbildung müssen dafür länger als vier Jahre zurückliegen

🔸 Die Weiterbildung muss sich auf einen neuen Arbeitsplatz beziehen

🔸 Die Fördermittel sind gestaffelt, kleinere Betriebe erhalten mehr Geld als große Konzerne

2. Bildungsgutscheine

Durch Bildungsgutscheine fördert die Bundesagentur für Arbeit die berufliche Qualifikation von Erwerbslosen, Erwerbstätigen und Berufsrückkehrern gleichermaßen:

🔸 Über die Förderung entscheidet das jeweils zuständige Arbeitsamt vor Ort, je nach Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung für den Antragssteller

🔸 Gebühren und Kosten werden für einen frei wählbaren Weiterbildungskurs übernommen und erstattet

3. Aufstiegs-Bafög

Wie das Studien-Bafög auch, ist das Aufstiegs-Bafög eine Kombination aus Zuschuss und Darlehen:

🔸 Anspruch haben Beschäftigte, die sich für einen Fortbildungsabschluss, Meister, Techniker oder Betriebswirt qualifizieren wollen

🔸 Die Fortbildung kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden

🔸 Mindestens 400 Unterrichtsstunden sind vonnöten

🔸 Der Antrag erfolgt an das Bundesland, in dem der Beschäftigte gemeldet ist.

4. Aufstiegsstipendium

Fachkräfte, die einen ersten Berufsabschluss erworben haben und danach ein Studium anstreben, werden durch das Aufstiegsstipendium besonders gefördert:

🔸 Unterstützt wird, wer eine Abschlussnote von 1,9 oder besser erreicht und bereits zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hat

🔸 Sowohl Vollzeit- als auch berufsbegleitende Studiengänge sind Bestandteil der Förderung

🔸 Die Dauer der Förderung bemisst sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs

🔸 Die Bewerbung erfolgt an die Stiftung Begabtenförderung

5. Die Initiative „Zukunftsstarter“

Mit der Initiative „Zukunftsstarter“ werden Erwachsene ab 25 Jahren unterstützt, die einen Berufsabschluss nachholen oder eine Umschulung beginnen wollen:

🔸 Die Förderung umfasst Weiterbildungsmaßnahmen in Voll- und Teilzeit

🔸 Gefördert werden geringqualifizierte Arbeitnehmende, Personen, die seit 4 Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten sowie beruflich Wiedereinsteigende

🔸 Die Unterstützung beinhaltet die Zahlung einer Ausbildungsvergütung während einer betrieblichen Umschulung sowie die Erstattung von Lehrgangs-, Fahrt-, und Betreuungskosten

🔸 Der Erhalt einer Prämie nach dem erfolgreichen Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung ist möglich

 

Quelle Titelbild: Adobe Stock / auremar

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