14.12.2021

Viele sehnen sich nach monatelangem Homeoffice danach, zum Jahresende mit den Kolleg:innen zusammen Weihnachten feiern zu können. Wenn das zu heikel erscheint, gibt es immer noch die Möglichkeit, zum Jahresausklang wenigsten virtuell zusammenzufinden. Wir geben Tipps, wie die digitale Weihnachtsfeier doch zum Erfolg werden kann!

Weihnachten ist nicht nur das Fest der Liebe, sondern auch der Wertschätzung, die viele Firmen ihren Mitarbeitern schenken möchten. Die traditionelle Weihnachtsfeier im Kreis der gesamten Belegschaft oder einzelner Teams hat nach wie vor einen großen Stellenwert. Und sie hat gerade für junge Beschäftigte, denen zu Hause im gefühlten Dauer-Homeoffice die Decke auf den Kopf fällt, sicherlich noch einmal an Zugkraft verloren, zumal sie 2020 schon darauf verzichten mussten. Aber wenn die Corona-Lage eine solche Firmenfeier nicht zulässt, gibt es immer noch die Option, über Kommunikations- und Kollaborationslösungen wie Microsoft Teams oder Zoom virtuell zusammen Weihnachten zu feiern. Und auch sonst haben Firmen immer noch viele Möglichkeiten, sich Ende des Jahres bei ihren Mitarbeitern für geleistete Arbeit zu bedanken.

Geld ist nicht alles

Große Unternehmen, allen voran die Automobilkonzerne, schütten natürlich wahrscheinlich wieder mehr oder weniger großzügig bemessene Weihnachtsgelder oder Jahresendboni aus. Kleine und mittelständische Betriebe können da meist nicht mithalten, in der Coronakrise schon gar nicht. Allerdings können Unternehmen gemäß § 3 Nr. 11a EStG bis Ende März 2022 immer noch von der Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro je Arbeitskraft Gebrauch machen.

Grundsätzlich dürfen Unternehmen allen Mitarbeitenden 44 Euro monatlich steuer- und abgabenfrei als Sachgeschenke (einschließlich entsprechender Geldkarten ohne Kreditkartenfunktion) zukommen lassen. Im neuen Jahr 2022 liegt der Freibetrag sogar bei 50 Euro pro Monat. Wird dieser jedoch um nur ein Cent überschritten, fallen Steuern und Sozialabgaben an. Das müssen die Betriebe etwa auch bei kostenlosen Getränken und Weihnachtsgeschenken für die Mitarbeitenden bedenken.

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Unternehmen sollten immer im Hinterkopf behalten: Auch für Mitarbeitende ist Geld nicht gleich alles. Quelle Bild: Adobe Stock / rexandpan

Höhere Freibeträge, aber weniger Freiheit ab 2022

Neben besagter monatlicher Sachbezugsfreigrenze dürfen Firmen zu rein persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten und Arbeitnehmerjubiläum Aufmerksamkeiten im Wert von 60 Euro steuerfrei gewähren. Weihnachtsfeiern fallen zwar nicht darunter, für Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftspartner:innen gibt es laut Haufe immer noch die Möglichkeit der pauschalen Steuerübernahme mit einem Steuersatz von 30 Prozent nach § 37b EStG. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils bis zu 110 Euro für bis zu zwei Firmenfeiern im Jahr gemäß § 19, Absatz 1a EStG. Wird der Steuerfreibetrag überschritten und sind es mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr, muss das Geschenk, ein Tombola-Gewinn oder die Geldkarte als Arbeitslohn versteuert werden, allerdings pauschal nur mit 25 Prozent und sozialversicherungsfrei.

Voraussetzung dafür ist, dass das Geschenk im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht wird. Wenn vom Arbeitgeber entsprechend geplant und belegt, können das auch virtuelle Firmenveranstaltungen sein. Ab 2022 gelten neue Regeln für Freibeträge, die etwa beinhalten dass SpendIT und andere Geldkarten nur noch für eine bestimmte Kategorie von Produkten oder Services genutzt werden dürfen, für Streaming zum Beispiel oder für Mobilität, Möbel oder Fitness. Die Sachbezugsfreigrenze steigt dafür wie gesagt von 44 auf 50 Euro pro Monat.

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Auch Gutscheinkarten oder SpendIT sind gerne gesehen, zusätzlich auch meist unter Sachbezugsfreigrenze. Quelle: Unsplash / Kira auf der Heide

Weitere Möglichkeiten für die digitale Weihnachtsfeier

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Virtuelle Feiern sind für Mitarbeitende im Homeoffice oder auf Dienstreisen besonders praktisch. Quelle: Adobe Stock / Pixel-Shot

Abgesehen von solchen allgemeinen Regeln für Zuwendungen in Form von Geld- oder Sachgeschenken können Firmen ihren Mitarbeitenden im Homeoffice oder auf Dienstreisen die digitale Weihnachtsfeier auch durch weitere Möglichkeiten versüßen oder interessant gestalten.

→ Goodie-Bag: Wie wäre es zum Beispiel mit einer Art Xmas Goodie-Bag? Viele Ratgeber warnen davor, alkoholische Getränke in den Korb zu legen, aber solange es kein Fusel à la Blindmacher oder Wein Marke Kopfschmerz handelt, spricht eigentlich nichts dagegen. Wem es nicht schmeckt, kann ja immer noch selbst ins Weinregal oder in den Kühlschrank greifen, um mit anzustoßen.

→ Einfach nur quatschen: Im ersten Lockdown haben innovativere Unternehmen oder Abteilungsleitende begonnen, die Belegschaft oder das Team zu virtuellen Kaffeepausen eingeladen, um die Leute aus der Tristesse im Homeoffice zu holen und ganz ungezwungen auch mal über Themen fern vom harten Business zu reden. Für die Weihnachtsfeier bieten sich Lieblingsserien, Reisewüschen und (selten erfüllte) Vorhaben fürs neue Jahr an.

→ Ansprache ja, aber mit Pepp: Ein solches Format bietet sich auch für die digitale Weihnachtsfeier an. Es will aber gut vorbereitet und moderiert sein, sonst wird es am Ende vielleicht sogar für alle peinlich. Gleiches gilt auch für die Ansprache der Firmenleitung, die schon zum festen Repertoire jeder Weihnachtsfeier gehört. Statt da aber nur sich selbst auf die Schulter zu klopfen, wie gut man das Firmenschiff durch die Krise gefahren hat, sollte die Ansprache vor allem den Mitarbeitenden gelten und nicht allzu ernst, sondern eher heiter herüberkommen.

→ Unterhaltung ja, aber nicht langweilen: Wer es auf der digitalen Weihnachtsfeier richtig krachen lassen will, sollte auch an etwas Hintergrundmusik denken. Aber Vorsicht: Nur nervige Weihnachtsmusik abzunudeln, kann auch nerven. Gleiches gilt für einen endlos langen filmischen Jahresrückblick, und sei er auch noch so heiter. In vielen Fällen bleibt es aber nur beim Versuch lustig zu sein und dann sollte es erst recht heißen: In der Kürze liegt die Würze.

→ Partyspiele lockern auf: Große Unternehmen können sich Entertainer leisten, die durchs Programm führen und die Belegschaft hier und da vielleicht sogar zum Lachen bringen können. Nicht jeder ist zum Komiker geboren, aber Gesellschaftsspiele wie „Wer bin ich?“, „Ich packe meinen Koffer…“, „Ich sehe was, was du nicht siehst“ oder „Heiteres Beruferaten“  können in kleineren Firmen beziehungsweise Teams auch virtuell viel Spaß machen und einer Weihnachtsfeier das Feierlich-Ernste nehmen.

→ Masken und Scharade: Darüber hinaus bieten sich auch virtuelle Masken und Hintergründe an, wie sie nicht nur TikTok, sondern auch Microsoft Teams bieten. Der Softwareriese hat für Teams als PDF sogar ein eigenes Christmas Playbook erstellt. Da kann man sich zum Beispiel auch in einem von vielen Corona-Gebeutelten so vermissten Weihnachsmarkt wiedersehen.

Quelle Titelbild:  Adobe Stock / Angelov

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