23.04.2020

Die Mitarbeiter Kritischer Infrastrukturen beweisen angesichts der Covid19-Krise, wie wichtig sie für die Gesellschaft sind. Damit diese KRITIS weiterhin problemlos läuft, werden deren Angestellte mit zusätzlichen Tests und Kinderbetreuung unterstützt. In Ausnahmefällen dürfen sie trotz Infektionen sogar arbeiten.

Die derzeitige Pandemie ist eine echte Bewährungsprobe für die Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), zu denen auch Unternehmen aus Informationstechnik und Telekommunikation zählen. Aber die zuständigen Stellen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben rasch reagiert und behandeln die KRITIS-Mitarbeiter bevorzugt. Zu diesen gehören zum Beispiel Ärzte, Polizisten, aber auch Mitarbeiter in Kontrollzentren, zum Beispiel im Sektor Netzwerk oder Wasser.

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Diese Infrastrukturen sind das rollende Rad der Gesellschaft. Quelle: kritis.bund.de

Reservierte Teststationen und Optionen für den Notfall

Weil die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur Vorrang vor anderen Belangen hat, erhalten jetzt auch die Mitarbeiter von KRITIS-Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten für einen Corona-Test. Beispielsweise ist in München eine Teststation in der Bayernkaserne ausschließlich für KRITIS-Personal und solche Patienten reserviert, die vom Gesundheitsamt persönlich kontaktiert wurden. Eine weitere Teststation am Tropeninstitut der Uni München ist medizinischem Personal vorbehalten und nur die dritte Teststation ist der Allgemeinheit zugänglich.

Andere Städte, wie zum Beispiel Köln oder Berlin, geben Informationen zu einem Stufenkonzept bezüglich der Weiterbeschäftigung von Personal in kritischen Infrastrukturen (KRITIS) aus, damit Unternehmen eigenverantwortlich über den Einsatz seines Personals entscheiden können.

Auch bei der Kinderbetreuung gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Kinder von KRITIS-Mitarbeitern dürfen weiter Kindertagesstätten und Schulen besuchen.

Weiter arbeiten trotz Infektion

Das Robert-Koch-Institut (RKI) zeigt die Optionen auf, die es zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel gibt. Dann dürfen gewisse infizierte Mitarbeiter trotz ihrer Krankheit weiterarbeiten. Das RKI weist aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Ausnahmeregelung beschränkt bleiben muss auf essentielles und/ oder hoch spezialisiertes KRITIS-Personal, welches nicht durch Umsetzung oder kurzfristiges Anlernen von Personal aus anderen Bereichen ersetzt werden kann (z.B. Techniker in der Energie- und Wasserversorgung, Fluglotsen, IT-Ingenieure, Veterinärmedizinisches-, Pharmazeutisches- und Laborpersonal).  Auch dann gilt, dass das Arbeiten nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen und unter ärztlicher Begleitung (Möglichkeit zur Symptomkontrolle etc.) zu erwägen ist.

 

Bildquelle: iStock/undefined

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