Digital Services Act Digital Chiefs

Neue Regeln für die digitale Welt: Der Digital Services Act der EU

Der Digital Services Act soll nicht anderes sein als das neue digitale Grundgesetz der EU. Er revolutioniert die europaweit geltenden Regelungen für Unternehmen, Plattformen und Provider in der digitalen Welt. Aber was bedeutet das konkret für Business-Entscheider und ihre Daten?

Für europäische Verhältnisse wurde der neue Digital Services Act, kurz DSA, in atemberaubender Geschwindigkeit zwischen Vertreter:innen der EU-Kommission, der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments ausgehandelt. In gerade einmal eineinhalb Jahren hat man sich auf eine Textgrundlage geeinigt, die noch in einen finalen Gesetzestext überführt und final beschlossen werden muss.

Auf die letzten Änderungswünsche und Forderungen der EU-Parlamentarier:innen konnte man sich allerdings erst nach einer 16-stündigen Verhandlungsrunde einigen. Nun aber scheint das zentrale Projekt der digitalpolitischen Pläne der EU-Kommission fertig zu sein.

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Quelle: Adobe Stock / Dmitry Rukhlenko

Gemeinsam mit dem bereits im März beschlossenen Digital Markets Act, der das Wettbewerbsrecht im Internet neu regelt, bildet der DSA das neue digitale Grundgesetz der EU. Er enthält umfassende Bestimmungen und Gesetzesänderungen, die eine gemeinsame rechtliche Grundlage für alle EU-Mitgliedsstaaten im digitalen Raum schaffen sollen. Konkret geht es etwa um Maßnahmen gegen Hatespeech, den Umgang mit verbotenen Inhalten, Werbetracking und Transparenzbestimmungen für die großen Tech-Konzerne.

Hauptziel: Die großen Tech-Konzerne

Hauptziel des DSA ist die bessere Regulierung der großen Plattformen wie Amazon, Facebook, Instagram und Co. Diese werden durch das neue Gesetz als „sehr groß“ eingestuft. Diese Stufe zeigt, dass die Tech-Riesen in der Lage sind, mehr als ein Zehntel der EU-Bürger:innen mit ihren Diensten zu erreichen, also mehr als 45 Millionen Nutzende. Im Zuge des DSA müssen sie sich auf tiefgreifende Änderungen einstellen.

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Der DSA soll eine bessere Einsicht in die Algorithmen der Plattformbetreiber geben. Quelle: Adobe Stock / VectorMine

Er verpflichtet sie etwa dazu, jährliche Risikobewertungen zu ihren eigenen Angeboten abzugeben, ihre Algorithmen und Trackingprozesse transparenter zu machen und illegale Produkte und Inhalte schneller vom Markt zu nehmen bzw. zu löschen.

Wie genau diese Vorgaben in Zukunft umgesetzt und überprüft werden sollen, ist allerdings noch nicht abschließend klar. Denn etwa die Transparenzvorgaben im Hinblick auf die Algorithmen der Plattformbetreiber greifen tief in ihre Geschäftsgeheimnisse ein. Daher werden wohl nur Vertreter:innen der Kommission und Wissenschaftler:innen Zugang zu diesen sensiblen Informationen haben. Die Kontrollen durch die Kommission müssen die sehr großen Dienste überdies durch eine Aufsichtsgebühr selbst finanzieren.

Die Auswirkungen auf den Online-Handel

Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die etwa eigene Marktplätze im Internet betreiben, sieht der DSA einige neue Regelungen vor, die allerdings nicht so weitreichend sind wie für die Big-Tech-Konzerne. Doch auch sie müssen etwa im Umgang mit Werbetracking einige Änderungen vornehmen. So müssen Cookie-Banner einfacher und übersichtlicher gestaltet sein, damit es Nutzenden leichter möglich ist, Cookies abzulehnen. Das Werbetracking von Minderjährigen wird zudem künftig verboten. Die technische Umsetzung dieses Verbots ist eine der großen Herausforderungen, die sich mit dem DSA für Unternehmen ergeben. Auch sie müssen dazu in Zukunft dafür Sorge tragen, dass Verkäufer:innen auf ihren Plattformen über Kontaktdaten identifizierbar sind, keine illegalen Produkte angeboten und illegale Inhalte schneller gelöscht werden.

Noch ist etwas Zeit…

In Kraft tritt der DSA erst nach der endgültigen Zustimmung durch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten, womit nicht vor Anfang 2024 zu rechnen ist. Unternehmen haben also noch etwas Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, zusätzlich gelten Übergangsfristen. Für einen Verstoß gegen den DSA sieht das Gesetz Bußgelder für die betreffenden Unternehmen in Höhe von bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes vor. Über die Einhaltung wachen in Zukunft einerseits die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten in Zusammenarbeit mit Nichtregierungs- und Verbraucherschutzorganisationen, andererseits eine neue Stelle bei der EU-Kommission, das European Digital Services Board.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / Fotosphaere

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