21.01.2021 | Marcus Fichte

Digitalisierung von Frachtbeförderungsinformationen

Mit der im August 2020 in Kraft getretenen EU-Verordnung 2020/1056 soll die Digitalisierung der Frachtbeförderungsinformationen vorangebracht werden. Die Verordnung sieht vor, dass die relevanten Behörden der Mitgliedstaaten ab August 2024 elektronische Frachttransportinformationen (eFTI) verpflichtend akzeptieren, während die Nutzung für Unternehmen vorerst noch freiwillig sein soll. Die Standards für Datenformat, Übertragungs- und Verarbeitungswege sowie der effektive Schutz und die Fälschungssicherheit der Daten werden innerhalb der nächsten 30 Monate von der EU-Kommission erarbeitet. Die Mitgliedstaaten haben dann weitere 30 Monate Zeit, die erforderlichen elektronischen Plattformen für eFTI zu errichten.

Güterverkehr effizienter und nachhaltiger machen

Die Verordnung beinhaltet viel mehr als nur den elektronischen Versand der für die Frachtbeförderung erforderlichen Begleitpapiere. Es sollen alle für den Transport von Gütern, auch Gefahrgütern und Abfällen nötigen Informationen auf zertifizierten Plattformen von Behörden und allen am Transport beteiligten Unternehmen geteilt werden können. Das bedeutet einen Meilenstein für den digitalen Wandel in Europa. Ziel ist es, den Unternehmen Arbeit und Kosten einzusparen und den Güterverkehr effizienter und nachhaltiger zu machen. Die Branche rechnet damit, dass die neue Verordnung bis zum Jahr 2040 eine Kostenersparnis von vielen Milliarden Euro bringt. Ab 2024 können Transportunternehmen freiwillig ihre Informationen zur Frachtbeförderung an dafür zugelassene Plattformen senden, Behörden dagegen sind verpflichtet, die elektronische Frachttransportinformationen der Unternehmen zu akzeptieren. Die Bereitstellung der Informationen durch den Transportunternehmer kann auf einer eigenen zertifizierten eFTI-Plattform oder die eines zertifizierten Dienstleisters erfolgen. Nach Ablauf von acht Jahren will die EU überprüfen, ob das System verpflichtend auch für Unternehmen eingeführt werden soll.

E-Frachtbrief in Deutschland noch nicht Standard

Für den Transport von Gütern auf der Straße müssen zahlreiche Dokumente mitgeführt werden. Europäische und nationale Vorschriften fordern unterschiedliche Begleitpapiere, die Auskunft über die Fracht und ihren Transportweg geben.

Dazu werden zahlreiche Formulare verwendet, die von Ladeliste bis Frachtbrief reichen. Die neue Verordnung macht Papierdokumente, die einen Transport begleiten, komplett überflüssig. Dazu gehören alle Nachweise gegenüber Behörden sowie sämtliche Verbringungs- oder Beförderungspapiere.

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Der E-Frachtbrief macht die Mitführung zahlreicher Papierdokumente überflüssig. Quelle: Adobe Stock / WavebreakmediaMicro

Obwohl Deutschland das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Straßengüterverkehr (CMR) bislang noch nicht unterzeichnet hat, ist der elektronische Frachtbrief schon seit 2011 Realität.

Auch beim grenzüberschreitenden Transport von Abfällen, können die Abfallverbringungsdokumente in einigen EU-Ländern bereits heute digital mit den Behörden ausgetauscht werden. Schon im Jahr 2017 gewann das „eTFSportal“ (electronic Transfrontier Shipment), als einer der ersten Softwarelösungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Frachten, Gütern und Abfällen, den VINCI Innovationspreis in der Kategorie der digitalen Transformation.

Machen Sie sich selbst ein Bild über die Vorteile der elektronischen Übermittlung aller Notifizierungsdokumente: 

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Neue Verordnung bringt Planungssicherheit

Vor Einführung der elektronischen Frachttransportinformationen müsste demnach in Deutschland erst einmal der elektronische Frachtbrief etabliert werden. Haupthinderungsgrund sind die unterschiedlichen Formulare und IT-Systeme mit denen Transportunternehmen und Behörden arbeiten. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen verfügen auch nicht flächendeckend über die IT-Ausstattung und das Knowhow und würden bei einer verpflichtenden Einführung wirtschaftlich benachteiligt. Die neue EU-Verordnung aber schafft jetzt einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auch kleinen Unternehmen Planungssicherheit für langfristige Investitionen in Hard- und Software sowie die Ausbildung ihrer Mitarbeiter gewährleistet.

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Lückenhafte Transportketten werden durch den E-Frachtbrief gelöst. Quelle: iStock / RistoArnaudov

Digitale Vorteile im Güterverkehr nutzen

Nach wie vor ist der LKW das am stärksten genutzte Verkehrsmittel des Güterverkehrs in Deutschland. Mehr als 70 Prozent der jährlichen Transportleistungen werden durch LKW erbracht. Die Beförderung von Gütern und Abfällen unterliegt dem Güterkraftverkehrsrecht, das bei gewerblichem Transport mit Kraftfahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine Lizenzpflicht vorsieht. Für den grenzüberschreitenden Verkehr ist eine EU-Gemeinschaftslizenz erforderlich. Dabei gibt es nur wenige große Spediteure, die überwiegende Mehrheit besteht aus kleinen Unternehmen mit wenigen Fahrzeugen, die sich entsprechend schwertun, die Vorteile der Digitalisierung in vollem Umfang für sich zu nutzen. Dabei ist der digitale Fortschritt in der Logistikbranche von gesamtwirtschaftlichem Interesse. Informationsdefizite und lückenhafte Transportketten sind Probleme, die durch den Einsatz digitaler Systeme gelöst werden können. Vernetzung von allen an einem Transport beteiligten Bereichen vom Lager bis zum Kunden können beispielsweise Leerfahrten reduzieren und so auch kleinen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bescheren.

Digitalisierung kommt mit oder ohne Deutschland

Der digitale Wandel setzt sich fort, ob sich deutsche Behörden und Unternehmen darauf einstellen oder nicht. Tatsächlich bietet er gerade beim grenzüberschreitenden Güter- und Abfalltransport enormes Einsparpotential, wenn es gelingt, ineffiziente Verwaltungsprozesse zu überdenken und durch den Einsatz moderner Technik zu reduzieren. Vernetzungs- und Automatisierungstechniken können die Betriebskosten in den kommenden Jahren deutlich senken.

Lange Zeit zur Recherche einer zertifizierten eFTI-Plattform müssen Sie sich nicht einplanen, denn mit der ganzheitlichen Lösung des eTFSportals sind Sie für künftige Entwicklungen innerhalb der europäischen Schnittstellen rechtssicher aufgestellt. Das Portal begleitet die gesamte grenzüberschreitende Güterverbringung: von der Anmeldung der Transporte über zu Empfangsbestätigungen sowie der Erstellung aller benötigten Dokumente bis hin zu dessen Archivierung. Allein das ist Grund genug, sich mit dem Thema intensiv auseinander zu setzen.

Alle ausführlichen Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter der Verlinkung über das eTFSportal zur grenzüberschreitenden Verbringung.

Quelle Titelbild: iStock / RistoArnaudov

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