03.11.2020
3 Min. Lesezeit

Nach über einem Jahr wechselseitiger Diskussion räumt die EU-Kommission der deutschen Bundesregierung das Recht zur Breitbandausbau-Hilfe ein. In einem Zwei-Stufen Plan soll in den nächsten Jahren in ganz Deutschland bei der Internetgeschwindigkeit via Breitband nachgeholfen werden.

Die EU-Kommission hat einen weiteren Schritt in Richtung staatlich geförderten Breitbandausbau getan. Deutschland darf nun Gebiete und geplante Gigabit-Netze beim Ausbau unterstützen.

Die Bundesregierung brachte den Plan bereits im Mai 2019 auf den Schirm der EU-Kommission. Graue Flecken, also Gebiete, wo ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit liefert, sollten mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, um Gigabit-Leitungen und damit mehr Geschwindigkeit zu etablieren.

Wie ist der aktuelle Stand in Deutschland? Diese Karte gibt einen Überblick.

Hilfe bei Ausbau blieb bisher verwehrt

Vor der Erlaubnis durch die Kommission waren der Bundesregierung die Hände größtenteils gebunden. Sie durfte nur bei „weißen Flecken“ auf der Ausbaukarte, wo keine oder sehr eingeschränkte Internetversorgung vorhanden war, mit öffentlichen Mitteln unterstützen.

Der Grund: Die Kommission wollte verhindern, dass private Investoren durch den staatlichen Einfluss verdrängt werden. Dies wäre speziell für die Investoren der großen Mobilfunkanbieter ein Rückschritt gewesen und hätte auch die Pläne von Telekom und Co. durchkreuzt. Das Förderprogramm wird durch den deutschen Digitalfonds finanziert. In den kommenden Jahren stehen zehn bis zwölf Milliarden Euro für schnelleres Internet zur Verfügung.

Zwei-Stufen-Plan für volle Breitband-Power

Der Ausbau wird nach langen Verhandlungen in einem Zwei-Stufen-Ansatz durchgeführt. Im ersten Schritt werden alle deutschen Gebiete gefördert, die eine Internetversorgung von unter 100 Mbit/s vorweisen. Diese Stufe kann laut Bundesregierung Ende des Jahres realisiert werden.

Ab 2023 tritt die zweite Stufe ein. Sie betrifft alle Haushalte, die noch keine gigabitfähigen Anschlüsse durch die Förderprogramme oder Telekommunikationsunternehmen erhalten haben. Diese zweite Stufe setzt eine Basis der ersten Stufe voraus. Die Bundesregierung muss demnach bis 2023 alle Haushalte unter 100 Mbit/s fördern, um den neuen Bestimmungen durch die EU-Kommission gerecht zu werden.

Für Schulen, Verkehrsknoten und Unternehmen gilt der Zwei-Stufen-Plan nicht. Sie sind sofort förderfähig und werden von der Bundesregierung beim Ausbau priorisiert.

Deutschland wird es als erstes Land der EU so möglich, ab 2023 überall zu fördern, wo es noch keine Gigabitversorgung gibt. Die Bundesregierung muss nun einen Priorisierungsmechanismus erschaffen. Die Gebiete, die bisher schlechte Internetgeschwindigkeiten vorweisen müssen die Förderungen als Erstes erreichen.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / alphaspirit

Weiterlesen

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Beiträge

14.08.2026

SpaceX übernimmt Cursor: EU-Klauseln bleiben offen

Eva Mickler

5 Min. Lesezeit Der Kaufvertrag ist seit dem 14. August 2026 vollzogen. Wer das Werkzeug im Unternehmen ...

Zum Beitrag
13.08.2026

CRA zwingt Hersteller zur Meldung binnen 24 Stunden

Bernhard Liebl

9 Min. Lesezeit Am 11. September 2026 greift Artikel 14 des Cyber Resilience Act. Ab diesem Tag müssen ...

Zum Beitrag
11.08.2026

NVIDIAs Milliarden-Pläne und was Betreiber jetzt prüfen müssen

Bernhard Liebl

7 Min. Lesezeit NVIDIA hat am 10. August 2026 angekündigt, gemeinsam mit sechs Kapitalpartnern Finanzierungsplattformen ...

Zum Beitrag
10.08.2026

GPU-Boom vs. Green-IT: Wo der AI-Capex knirscht

Eva Mickler

4 Min. Lesezeit AI-Capex trifft auf Nachhaltigkeitsreporting. GPU-Cluster, Kühlung und Stromverträge ...

Zum Beitrag
09.08.2026

Wenn das Netz limitiert und nicht die GPU

Eva Mickler

8 Min. Lesezeit Viele IT-Leitungen bauen GPU-Kapazität aus und warten dennoch auf Antwortzeiten. Freie ...

Zum Beitrag
09.08.2026

AI Act ab 2. August: Transparenz vor Hochrisiko

Bernhard Liebl

5 Min. Lesezeit Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. ...

Zum Beitrag
Ein Magazin der Evernine Media GmbH