17.06.2022
3 Min. Lesezeit

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung haben längst höchste Priorität. Was für die Privatwirtschaft gilt, kommt nun auch für die Prozesse des Staates zum Tragen. So hat das Bundesjustizministerium jetzt das Ende des analogen Bundesgesetzblatts verkündet.

Bis ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, müssen einige Schritte eines langen Weges erfüllt werden: Einbringung in den Bundestag, Diskussion in den Ausschüssen, Lesung im Plenum, Beschluss durch das Parlament, gegebenenfalls Ratifizierung durch den Bundesrat, Unterschrift des Bundespräsidenten und, zu guter Letzt, Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Um diesen Prozess zumindest an seinem Ende transparenter und vor allem ressourcenschonender zu gestalten, hat das Bundesjustizministerium in Person des Ressortleiters Marco Buschmann (FDP) verkündet, dass das altgediente analoge Bundesgesetzblatt in Papierform zukünftig durch eine digitale Version im Internet ersetzt werden soll.

Andere Länder sind längst weiter

Dieser Schritt erfolgt reichlich spät. Andere EU-Mitgliedsstaaten und selbst viele Bundesländer setzen seit Jahren auf eine digitale Lösung zur Veröffentlichung neuer Gesetze. Hierzulande auf der Ebene des Bundes galt bisher, dass ein neues Gesetz erst in Kraft tritt, sobald es im monatlich in gedruckter Form erscheinenden Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Interessenten konnten dieses kostenpflichtig abonnieren oder in Bibliotheken einsehen, eine amtliche digitale Version fehlte bislang. Im Internet gab es lediglich eine Kopie. Zukünftig erfolgt die Veröffentlichung kostenlos über eine digitale Plattform. Durch elektronische Signaturen gelten die Gesetzestexte hier dann als amtliche Fassung.

Ressourcen schonen, Prozesse beschleunigen und transparenter gestalten

Diese neue Verfahrensweise soll laut Justizminister Buschmann jährlich einen Papierberg von 2.500 Metern Höhe einsparen! So will die Bundesregierung einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig den Gesetzgebungsprozess beschleunigen und transparenter machen. Außerdem lassen sich Gesetze in ihrer amtlich geltenden Form so auch direkt barrierefrei und für alle Bürger offiziell und einfach zugänglich vorstellen. Um den Plan in die Tat umzusetzen, ist eine Änderung des Grundgesetzes, welches den Prozess der Gesetzesverkündigung genau vorschreibt, durch eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Bundesregierung ist damit auf die Stimmen der Union angewiesen. Einen ersten Entwurf des novellierten Grundgesetzartikels hat das Justizministerium mit der Bitte um Stellungnahme bis Mitte Mai bereits an die betreffenden Stellen von Ländern und Verbänden verschickt.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / mast3r

Weiterlesen

Diesen Beitrag teilen:

Weitere Beiträge

18.07.2026

Wie man Open Source ausbremst, ohne es zu verbieten

Benedikt Langer

6 Min. Lesezeit Das schärfste Argument gegen Chinas beste offene KI kommt von einem Mann bei OpenAI. ...

Zum Beitrag
18.07.2026

VINCI zahlt 95 Prozent Prämie für All for One

Angelika Beierlein

8 Min. Lesezeit VINCI Energies zahlt für All for One fast das Doppelte des Börsenkurses, einen Aufschlag ...

Zum Beitrag
17.07.2026

Der Datenanspruch gilt schon für Bestandsflotten

Benedikt Langer

9 Min. Lesezeit Der Zugangsanspruch zu ohne Weiteres verfügbaren Produktdaten gilt seit dem 12. September ...

Zum Beitrag
17.07.2026

NIS2-Organhaftung greift trotz Registrierung

Tobias Massow

9 Min. Lesezeit Rund 11.000 betroffene Unternehmen in Deutschland sind Stand Ende Mai 2026 noch ohne ...

Zum Beitrag
15.07.2026

Token-OPEX: Inference steuert, nicht das Seat-Budget

Angelika Beierlein

9 Min. Lesezeit Token-Kosten sind keine Feature-Line im SaaS-Vertrag. Sie sind variable OPEX pro Workflow ...

Zum Beitrag
15.07.2026

Hardware schlägt Software-Deals – Capex neu sortieren

Benedikt Langer

9 Min. Lesezeit IBM meldet im zweiten Quartal Infrastruktur minus 7 Prozent und zugleich Distributed ...

Zum Beitrag
Ein Magazin der Evernine Media GmbH