17.06.2022
3 Min. Lesezeit

Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung haben längst höchste Priorität. Was für die Privatwirtschaft gilt, kommt nun auch für die Prozesse des Staates zum Tragen. So hat das Bundesjustizministerium jetzt das Ende des analogen Bundesgesetzblatts verkündet.

Bis ein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland gilt, müssen einige Schritte eines langen Weges erfüllt werden: Einbringung in den Bundestag, Diskussion in den Ausschüssen, Lesung im Plenum, Beschluss durch das Parlament, gegebenenfalls Ratifizierung durch den Bundesrat, Unterschrift des Bundespräsidenten und, zu guter Letzt, Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Um diesen Prozess zumindest an seinem Ende transparenter und vor allem ressourcenschonender zu gestalten, hat das Bundesjustizministerium in Person des Ressortleiters Marco Buschmann (FDP) verkündet, dass das altgediente analoge Bundesgesetzblatt in Papierform zukünftig durch eine digitale Version im Internet ersetzt werden soll.

Andere Länder sind längst weiter

Dieser Schritt erfolgt reichlich spät. Andere EU-Mitgliedsstaaten und selbst viele Bundesländer setzen seit Jahren auf eine digitale Lösung zur Veröffentlichung neuer Gesetze. Hierzulande auf der Ebene des Bundes galt bisher, dass ein neues Gesetz erst in Kraft tritt, sobald es im monatlich in gedruckter Form erscheinenden Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Interessenten konnten dieses kostenpflichtig abonnieren oder in Bibliotheken einsehen, eine amtliche digitale Version fehlte bislang. Im Internet gab es lediglich eine Kopie. Zukünftig erfolgt die Veröffentlichung kostenlos über eine digitale Plattform. Durch elektronische Signaturen gelten die Gesetzestexte hier dann als amtliche Fassung.

Ressourcen schonen, Prozesse beschleunigen und transparenter gestalten

Diese neue Verfahrensweise soll laut Justizminister Buschmann jährlich einen Papierberg von 2.500 Metern Höhe einsparen! So will die Bundesregierung einen Beitrag für mehr Nachhaltigkeit leisten und gleichzeitig den Gesetzgebungsprozess beschleunigen und transparenter machen. Außerdem lassen sich Gesetze in ihrer amtlich geltenden Form so auch direkt barrierefrei und für alle Bürger offiziell und einfach zugänglich vorstellen. Um den Plan in die Tat umzusetzen, ist eine Änderung des Grundgesetzes, welches den Prozess der Gesetzesverkündigung genau vorschreibt, durch eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig. Die Bundesregierung ist damit auf die Stimmen der Union angewiesen. Einen ersten Entwurf des novellierten Grundgesetzartikels hat das Justizministerium mit der Bitte um Stellungnahme bis Mitte Mai bereits an die betreffenden Stellen von Ländern und Verbänden verschickt.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / mast3r

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