07.05.2026
6 Min. Lesezeit

Am 7. Mai 2026 haben sich Rat, Parlament und Kommission vorläufig auf den Digital Omnibus zum AI Act geeinigt und damit die schärfsten Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten geschoben. Sobald das Paket final bestätigt ist, sollen die zentralen Vorgaben für Anwendungs-Hochrisiko-Systeme erst zum 2. Dezember 2027 greifen statt im August 2026. Für viele Unternehmen klingt das nach Luft zum Atmen. Genau hier liegt die Falle: Wer die Governance-Arbeit jetzt einfriert, sammelt Compliance-Schuld an, die 2027 mit Zins fällig wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Zeit, gleiche Pflicht. Die Hochrisiko-Vorgaben nach Anhang III sind von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben, die nach Anhang I auf August 2028.
  • Auch neue Verbote. Der Omnibus ergänzt Artikel 5 um ein Verbot KI-generierter Missbrauchsbilder, das ohne Übergangsfrist greift, sobald das Paket in Kraft tritt. Verschoben ist die Hochrisiko-Frist, nicht der gesamte AI Act.
  • Die Entscheiderfrage ist binär. Programm einfrieren und 2027 unter Zeitdruck nachholen oder die Frist als Vorlauf nutzen und die Governance sauber aufbauen.

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Was der Omnibus wirklich verschiebt

Die Einigung ist die erste Änderung am AI Act seit seiner Verabschiedung 2024. Sie verschiebt nicht das Gesetz als Ganzes, sondern gezielt die Fristen für Hochrisiko-Systeme. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in der ersten Erleichterung gern untergeht.

Was ist der AI Act Omnibus? Der Digital Omnibus zum AI Act ist ein Änderungspaket, auf das sich die EU-Institutionen am 7. Mai 2026 vorläufig geeinigt haben. Es verschiebt mehrere Compliance-Fristen, erlaubt der Kommission das Aussetzen doppelter Anforderungen bei bestehenden Sektorregeln und ergänzt neue Verbote. Die vorläufige Einigung muss noch formal bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Konkret betroffen sind zwei Gruppen. Die anwendungsbezogenen Hochrisiko-Systeme nach Anhang III bekommen 16 Monate mehr Zeit, ihre Pflichten greifen nun zum 2. Dezember 2027. Die produktregulierten Systeme nach Anhang I, etwa in Medizingeräten oder Aufzügen, rücken um ein Jahr auf den 2. August 2028. Auch die Pflicht der Mitgliedstaaten, nationale KI-Reallabore einzurichten, verschiebt sich auf August 2027.

Fahrplan AI Act nach dem Omnibus (vorbehaltlich finaler Bestätigung)
07.05.2026
Rat, Parlament und Kommission einigen sich vorläufig auf den Digital Omnibus.
02.08.2027
Nationale KI-Reallabore werden Pflicht, verschoben von August 2026.
02.12.2027
Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III greifen, verschoben von August 2026.
02.08.2028
Hochrisiko-Pflichten nach Anhang I (produktregulierte Systeme) greifen, verschoben von August 2027.

Verschiebung ist nicht Entwarnung

Der Reflex, ein KI-Governance-Programm bei mehr Zeit zu pausieren, ist nachvollziehbar und teuer. Die Anforderungen ändern sich durch die Verschiebung nicht, nur ihr Stichtag. Wer die Risikoklassifizierung seiner KI-Systeme, die Dokumentation und die menschliche Aufsicht erst kurz vor Ende 2027 angeht, macht dieselbe Arbeit unter Zeitdruck und mit knappem Beratermarkt.

Dazu kommt der Markt-Effekt. Wenn alle Unternehmen denselben Stichtag im Dezember 2027 vor sich haben, konkurrieren sie am Ende um dieselben knappen Prüf- und Beratungskapazitäten. Wer früh anfängt, umgeht diesen Stau und verhandelt nicht im teuersten Moment.

Wo der Omnibus sogar verschärft

Der Aufschub ist nur die eine Seite des Pakets. Auf der anderen führt der Omnibus ein neues Verbot in Artikel 5 ein, das KI-generierte Missbrauchsbilder erfasst und ohne Übergangsfrist greift, sobald das Paket in Kraft tritt. Die Liste der verbotenen Praktiken wird also länger.

Hinzu kommt eine Vereinfachung mit Folgen: Die Kommission darf künftig per Durchführungsrechtsakt doppelte Anforderungen aussetzen, wenn sektorale Regeln denselben Sachverhalt bereits abdecken. Das senkt Bürokratie, verlangt von Unternehmen aber, ihre KI-Systeme sauber den richtigen Regelwerken zuzuordnen. Wer hier den Überblick verliert, spart keine Compliance, sondern verschiebt sie nur in eine andere Akte.

Was die Geschäftsleitung jetzt entscheidet

Die Entscheidung ist im Kern binär. Entweder das Unternehmen friert sein Compliance-Programm ein und holt 2027 unter Druck nach oder es nutzt die 16 Monate als geordneten Vorlauf. Die zweite Option ist nicht nur risikoärmer, sie ist meist günstiger.

Drei Schritte lohnen unabhängig vom Stichtag. Erstens das KI-Inventar: Welche Systeme im Haus fallen überhaupt in eine Hochrisiko-Kategorie? Zweitens die Lückenanalyse: Wo fehlen Dokumentation, Risikomanagement und menschliche Aufsicht, die der AI Act verlangt? Drittens die Zuständigkeit: KI-Governance gehört auf die Leitungsebene, nicht in ein Projekt, das mit der ersten Budgetrunde stirbt. Die verschobene Frist ist ein Geschenk an die, die es als Vorlauf behandeln, und eine Falle für die, die es als Pause missverstehen.

Häufig gestellte Fragen

Wann wurde der AI Act Omnibus beschlossen?

Am 7. Mai 2026 erzielten Rat, Parlament und Kommission eine vorläufige Einigung. Es ist die erste Änderung am AI Act seit seiner Verabschiedung 2024. Die formale Bestätigung und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus.

Welche Fristen verschiebt der Omnibus genau?

Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III rücken von August 2026 auf den 2. Dezember 2027, die nach Anhang I von August 2027 auf den 2. August 2028. Die Pflicht zu nationalen KI-Reallaboren verschiebt sich auf August 2027.

Bedeutet die Verschiebung, dass der AI Act ausgesetzt ist?

Nein. Verschoben sind nur die Hochrisiko-Fristen. Die Verbotsebene bleibt aktiv, und der Omnibus ergänzt sogar ein neues Verbot in Artikel 5. Die grundsätzlichen Anforderungen an Hochrisiko-KI bleiben unverändert, nur ihr Stichtag wandert.

Warum ist Abwarten für Unternehmen riskant?

Weil sich die Arbeit nicht verringert, sondern nur verschiebt. Wer Risikoklassifizierung, Dokumentation und Aufsicht erst kurz vor Dezember 2027 aufsetzt, arbeitet unter Zeitdruck und konkurriert um knappe Beratungskapazität. Aus aufgeschobener Pflicht wird Compliance-Schuld.

Was sollte die Geschäftsleitung jetzt tun?

Ein KI-Inventar erstellen, die Lücken bei Dokumentation und Aufsicht analysieren und die Zuständigkeit für KI-Governance auf die Leitungsebene heben. So wird die verschobene Frist zum Vorlauf statt zum verpassten Stichtag.

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