Token-OPEX: Inference steuert, nicht das Seat-Budget
Angelika Beierlein
9 Min. Lesezeit Token-Kosten sind keine Feature-Line im SaaS-Vertrag. Sie sind variable OPEX pro Workflow ...
Am 7. Mai 2026 haben sich Rat, Parlament und Kommission vorläufig auf den Digital Omnibus zum AI Act geeinigt und damit die schärfsten Pflichten für Hochrisiko-KI nach hinten geschoben. Sobald das Paket final bestätigt ist, sollen die zentralen Vorgaben für Anwendungs-Hochrisiko-Systeme erst zum 2. Dezember 2027 greifen statt im August 2026. Für viele Unternehmen klingt das nach Luft zum Atmen. Genau hier liegt die Falle: Wer die Governance-Arbeit jetzt einfriert, sammelt Compliance-Schuld an, die 2027 mit Zins fällig wird.
Das Wichtigste in Kürze
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Die Einigung ist die erste Änderung am AI Act seit seiner Verabschiedung 2024. Sie verschiebt nicht das Gesetz als Ganzes, sondern gezielt die Fristen für Hochrisiko-Systeme. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in der ersten Erleichterung gern untergeht.
Was ist der AI Act Omnibus? Der Digital Omnibus zum AI Act ist ein Änderungspaket, auf das sich die EU-Institutionen am 7. Mai 2026 vorläufig geeinigt haben. Es verschiebt mehrere Compliance-Fristen, erlaubt der Kommission das Aussetzen doppelter Anforderungen bei bestehenden Sektorregeln und ergänzt neue Verbote. Die vorläufige Einigung muss noch formal bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Konkret betroffen sind zwei Gruppen. Die anwendungsbezogenen Hochrisiko-Systeme nach Anhang III bekommen 16 Monate mehr Zeit, ihre Pflichten greifen nun zum 2. Dezember 2027. Die produktregulierten Systeme nach Anhang I, etwa in Medizingeräten oder Aufzügen, rücken um ein Jahr auf den 2. August 2028. Auch die Pflicht der Mitgliedstaaten, nationale KI-Reallabore einzurichten, verschiebt sich auf August 2027.
Der Reflex, ein KI-Governance-Programm bei mehr Zeit zu pausieren, ist nachvollziehbar und teuer. Die Anforderungen ändern sich durch die Verschiebung nicht, nur ihr Stichtag. Wer die Risikoklassifizierung seiner KI-Systeme, die Dokumentation und die menschliche Aufsicht erst kurz vor Ende 2027 angeht, macht dieselbe Arbeit unter Zeitdruck und mit knappem Beratermarkt.
Dazu kommt der Markt-Effekt. Wenn alle Unternehmen denselben Stichtag im Dezember 2027 vor sich haben, konkurrieren sie am Ende um dieselben knappen Prüf- und Beratungskapazitäten. Wer früh anfängt, umgeht diesen Stau und verhandelt nicht im teuersten Moment.
Der Aufschub ist nur die eine Seite des Pakets. Auf der anderen führt der Omnibus ein neues Verbot in Artikel 5 ein, das KI-generierte Missbrauchsbilder erfasst und ohne Übergangsfrist greift, sobald das Paket in Kraft tritt. Die Liste der verbotenen Praktiken wird also länger.
Hinzu kommt eine Vereinfachung mit Folgen: Die Kommission darf künftig per Durchführungsrechtsakt doppelte Anforderungen aussetzen, wenn sektorale Regeln denselben Sachverhalt bereits abdecken. Das senkt Bürokratie, verlangt von Unternehmen aber, ihre KI-Systeme sauber den richtigen Regelwerken zuzuordnen. Wer hier den Überblick verliert, spart keine Compliance, sondern verschiebt sie nur in eine andere Akte.
Die Entscheidung ist im Kern binär. Entweder das Unternehmen friert sein Compliance-Programm ein und holt 2027 unter Druck nach oder es nutzt die 16 Monate als geordneten Vorlauf. Die zweite Option ist nicht nur risikoärmer, sie ist meist günstiger.
Drei Schritte lohnen unabhängig vom Stichtag. Erstens das KI-Inventar: Welche Systeme im Haus fallen überhaupt in eine Hochrisiko-Kategorie? Zweitens die Lückenanalyse: Wo fehlen Dokumentation, Risikomanagement und menschliche Aufsicht, die der AI Act verlangt? Drittens die Zuständigkeit: KI-Governance gehört auf die Leitungsebene, nicht in ein Projekt, das mit der ersten Budgetrunde stirbt. Die verschobene Frist ist ein Geschenk an die, die es als Vorlauf behandeln, und eine Falle für die, die es als Pause missverstehen.
Am 7. Mai 2026 erzielten Rat, Parlament und Kommission eine vorläufige Einigung. Es ist die erste Änderung am AI Act seit seiner Verabschiedung 2024. Die formale Bestätigung und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus.
Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III rücken von August 2026 auf den 2. Dezember 2027, die nach Anhang I von August 2027 auf den 2. August 2028. Die Pflicht zu nationalen KI-Reallaboren verschiebt sich auf August 2027.
Nein. Verschoben sind nur die Hochrisiko-Fristen. Die Verbotsebene bleibt aktiv, und der Omnibus ergänzt sogar ein neues Verbot in Artikel 5. Die grundsätzlichen Anforderungen an Hochrisiko-KI bleiben unverändert, nur ihr Stichtag wandert.
Weil sich die Arbeit nicht verringert, sondern nur verschiebt. Wer Risikoklassifizierung, Dokumentation und Aufsicht erst kurz vor Dezember 2027 aufsetzt, arbeitet unter Zeitdruck und konkurriert um knappe Beratungskapazität. Aus aufgeschobener Pflicht wird Compliance-Schuld.
Ein KI-Inventar erstellen, die Lücken bei Dokumentation und Aufsicht analysieren und die Zuständigkeit für KI-Governance auf die Leitungsebene heben. So wird die verschobene Frist zum Vorlauf statt zum verpassten Stichtag.
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